Leihmeerschweinchen

 

 

Ist der Partner Ihres Meerschweinchens gestorben und Sie möchten die Meerschweinchenhaltung nach dem Ableben Ihres verbliebenen Tieres aufgeben? Dann bietet sich die Möglichkeit ein Leihmeerschweinchen bei sich aufzunehmen, das nach dem Tod des übrig gebliebenen Tieres wieder zu mir zurückgebracht wird. Ausser Sie sind in der Zwischenzeit zu dem Entschluss gekommen, doch bei der Schweinchenhaltung zu bleiben, dann dürfen Sie dieses Tier auch behalten. Selbstverständlich auch dann nur mit Gesellschaft. Bei einer Vergesellschaftung helfe ich gerne und wähle das für Sie und ihr Schweinchen infrage kommende Tier mit Bedacht aus.

Das Ausleihen eines Schweinchens kostet 90€ (Bei Kastraten erhebe ich die Kastrationsgebühr von 100€ .Sollten Sie sich dazu entschließen, nach dem Tod des ehemals verwitweten Tieres das Leihtier behalten zu wollen, so entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Es ist wie ein Meerschweinchenkauf anzusehen, nur mit der Möglichkeit, es zurück zu mir zu bringen, wenn das Partnertier verstorben ist.

Ist ein Tier einmal "verliehen" worden, wird es kein zweites Mal verliehen.  Es bleibt dann entweder bei mir oder darf an einen Endplatz ausziehen.  Damit wird vermieden, dass die Tiere zu "Wanderpokalen" werden und ständig ihr Zuhause wechseln müssen.

Es stehen fast immer jüngere und ältere Tiere zur Verfügung die infrage kämen. Die meisten Tiere der Abgabeseite dürfen auch als Leihmeerschweinchen gehen. Dort können Sie sich gerne schonmal umsehen, ob etwas Interessantes für Sie dabei ist. Ich berate Sie gerne.